Klimaschonendes Heizen

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Die Debatte um den Umstieg auf klimaneutrales Heizen wird derzeit hitzig geführt. Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick. Klar ist für uns: Eine warme Wohnung darf niemals Luxus sein. Den Umstieg gestalten wir daher sozial gerecht. Hierfür sind Übergangsfristen, Härtefallregelungen und Förderprogramme geplant.

Die Energiekrise der letzten Monate hat den Menschen in Deutschland einiges abverlangt. Trotzdem sind wir gut durch den Winter gekommen. Unabhängigkeit von fossilen Energien aus Russland, Turbo bei der Energiewende – das, was in den letzten Monaten geschafft wurde, war eine Gemeinschaftsleistung! Denn all das ließ sich nur erreichen, weil wir an einem Strang gezogen haben: Politik, Industrie und Wirtschaft zusammen mit zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern.

Damit wir auch gut durch die folgenden Winter kommen, gehen wir die nächsten, nötigen Schritte. Eine zentrale Frage dabei: Wie heizen wir in Zukunft unsere Häuser und Wohnungen? Die Antwort darauf geben wir mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes.

Bereits im März 2022 hat die Ampel-Regierung in Anbetracht der steigenden Gaspreise gemeinsam beschlossen, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Diesen Beschluss haben das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschaftsministerium nun in gemeinsamer Federführung umgesetzt – und den Entwurf eines neuen Gebäudeenergiegesetzes erarbeitet. Am 19. April hat das Kabinett den Gesetzentwurf verabschiedet. Damit schaffen wir nicht nur einen konkreten Plan für die Umsetzung der Wärmewende, sondern vor allem Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, Industrie und das Handwerk.

Muss ich ab Januar 2024 meine bestehende Heizung austauschen?

Nein. Eine ordnungsgemäß funktionierende Heizung kann noch für viele Jahre genutzt und selbstverständlich auch repariert werden. Wenn jedoch eine neue Heizung installiert werden muss – zum Beispiel, weil das bisherige Gerät irreparabel ist – ist es nur sinnvoll, in eine zukunftsfähige und klimafreundliche Heizung zu investieren. Heizungen werden für lange Zeiträume angeschafft. Zugleich wollen und müssen wir 2045 klimaneutral sein. Und in den kommenden Jahren werden die Preise fossiler Energieträger absehbar weiter steigen. Klimaschonendes Heizen schafft somit auch Schutz vor Preissprüngen.

Was schlagen wir konkret vor?

  • Ab dem 1.1.2024 soll nach dem Gesetzentwurf für jede neu installierte Heizung (in Neubauten und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäuden) eine Mindestanforderung von 65% erneuerbarer Energie gelten. Die Maßgaben zum erneuerbaren Heizen sollen dabei nur für neu installierte Heizungen gelten – und es gibt Ausnahmen für Härtefälle.
  • Bestehende Heizungen können also weiterhin genutzt werden, sofern sie ordnungsgemäß funktionieren, und Reparaturen sind natürlich weiterhin möglich.
  • Wenn eine Heizung nicht mehr repariert werden kann, greifen Übergangsfristen. So soll etwa eine fossile Heizung vorübergehend eingebaut werden können, wenn innerhalb von drei Jahren nach Ausfall der alten Heizung auf eine Heizung umgestellt wird, die die Erneuerbaren-Vorgabe erfüllt. Wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar, aber noch nicht möglich ist, soll es einen zeitlichen Spielraum von bis zu zehn Jahren geben.
  • Für Mehrfamilienhäuser mit Gasetagenheizungen und Einzelöfen sind Übergangsfristen von bis zu dreizehn Jahren vorgesehen. Wenn die erste Gasetagenheizung im Gebäude ausfällt, sollen die Eigentümer drei Jahre Zeit haben, um zu entscheiden, wie das gesamte Gebäude auf erneuerbare Heizungen umgestellt wird. Wenn sie sich für eine Zentralisierung der Heizung entscheiden, haben sie weitere zehn Jahre Zeit zur Umsetzung.
  • Der Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz enthält auch eine allgemeine Härtefallregelung. Wenn die Pflicht zum Einbau einer Heizung mit mindestens 65% erneuerbarer Energie für den Gebäudeeigentümer eine besondere Härte darstellt, soll diese nicht erfüllt werden müssen – zum Beispiel, wenn es aus besonderen Gründen wirtschaftlich unzumutbar ist, die Pflicht im konkreten Fall zu erfüllen. Diese Regelung knüpft an bestehende Härtefallregelungen an, die es auch im heutigen Recht gibt.
  • Die vorgesehene Regelung ist bei alledem technologieoffen, erlaubt etwa auch den Einsatz von Gasheizungen, sofern sie mit 65% grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es wird also zahlreiche Möglichkeiten geben, die Vorgabe für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.

Wie werden Mieterinnen und Mieter vor zu hohen Betriebskosten geschützt?

Im Gesetzentwurf sind Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter bei der Heizungserneuerung vorgesehen. Dazu gehören folgende Regelungen:

  • Mieter*innen werden vor hohen Betriebskosten geschützt. Dazu werden Mieter*innenschutzregelungen angepasst und die Möglichkeit zur Umlage von Kosten begrenzt. Das gilt insbesondere dann, wenn sich Vermieter*innen für Heizungen auf Basis biogener Brennstoffe entscheiden. Künftig darf nur der Betrag an Mieter*innen weitergegeben werden, der mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfiele.
  • Um insbesondere Mieter*innen in energetisch schlechteren Gebäuden vor zu hohen Betriebskosten beim Einbau einer weniger effizienten Wärmepumpe zu schützen, können in diesem Fall nur 50 Prozent der Investitionskosten umgelegt werden. Dies setzt einen starken Anreiz für Vermietende, gleichzeitig in die Effizienz des Gebäudes zu investieren.

Detailliert

  • Wenn die Heizung kaputt ist und ausgetauscht werden muss, sind Vermieterinnen und Vermieter aufgerufen, auf eine zukunftsfähige Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien umzustellen. Wenn sich ein Vermieter oder eine Vermieterin entscheidet, eine Gasheizung auf Basis von biogenen Brennstoffen wie Biomethan, grünem oder blauem Wasserstoff zu nutzen, sollen die Bezugskosten dieses Brennstoffes bei der Betriebskostenabrechnung nur bis zur umgerechneten Höhe des durchschnittlichen Strompreises bei der Arbeitszahl von 2,5 einer Wärmepumpe weitergeben werden dürfen, um die Mieterinnen und Mieter vor hohen Kosten zu schützen. Dies gilt auch für Pellets oder feste Biomasse, bei denen dann der Brennwert ebenfalls auf den durchschnittlichen deutschen Strompreis umgerechnet wird.
  • Um insbesondere Mieterinnen und Mieter in energetisch schlechteren Gebäuden vor zu hohen Betriebskosten zu schützen, sollen die Investitionskosten im Fall von Wärmepumpen nur dann im Rahmen der Modernisierungsumlage umlagefähig sein, wenn die Wärmepumpe einen Wirkungsgrad von mindestens 2,5 (=Mindesteffizienzanforderung) erreicht. Andernfalls können nur 50% der Investitionskosten umgelegt werden. Diese Regelung soll Vermieterinnen und Vermietern einen starken Anreiz bieten, gleichzeitig in die Effizienz des Gebäudes zu investieren.

Klimaschutz ist wichtig, aber wie sollen Bürgerinnen und Bürger das bewerkstelligen – in der Praxis und bei den Kosten?

Um den Umstieg auf erneuerbare Energien finanzierbar zu machen, wird eine finanzielle Förderung bereitgestellt. Konkret soll der Umstieg durch passende Fördermaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) begleitet und sozial flankiert werden. Ziel der Förderung ist es sicherzustellen, dass die Kosten etwa einer Wärmepumpe auch von Haushalten mit kleinen oder mittleren Einkommen getragen werden können. Um die Praxistauglichkeit zu gewährleisten, sind im Gesetzentwurf zudem Übergangsfristen, Übergangslösungen und Härtefallregelungen vorgesehen.

Der Fördersatz beträgt künftig einheitlich 30% für alle Erfüllungsoptionen. Zusätzlich zur Grundförderung gibt es Boni, also erhöhte Fördersätze und zwar insgesamt drei Boni.

Klimabonus I:

  • Ein Klimabonus I in Höhe von zusätzlichen 20% wird zum einen den Bezieher*innen einkommensabhängiger Transferleistungen gewährt.
    Ebenfalls 20% on top zur Grundförderung gibt es in Fällen, in denen keine Rechtspflicht zum Heizungstausch besteht, aber ein Anreiz gesetzt werden soll, alte und besonders ineffiziente Heizungen zu tauschen.

Klimabonus II

  • Einen Bonus in Höhe von 10% können Eigentümer*innen erhalten, bei denen eine Austauschpflicht laut GEG besteht, wenn sie ihre Heizung bereits vor der Frist tauschen oder eine Heizung mit höherem EE-Anteil nutzen.

Klimabonus III

  • Auch in Havariefällen wird ein Bonus von 10% gewährt, wenn man die gesetzlichen Anforderungen übererfüllt. Das heißt zum Beispiel, bereits innerhalb eines Jahres statt innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Jahren auf eine Wärmepumpe umzustellen.

Darüber hinaus werden weitere Effizienzmaßnahmen weiter wie bisher gefördert. Ergänzend werden Förderkredite mit Ausfallgarantien für den Heizungstausch angeboten, um ein Angebot zu schaffen, bei dem die finanziellen Belastungen zeitlich gestreckt werden. Dieses Kreditprogramm können alle Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen.

 

Wie genau sehen die Optionen zum Heizen mit erneuerbaren Energien aus? Sind die Regelungen technologieoffen gestaltet?

Es wird auch weiterhin viele Möglichkeiten zum Heizen geben. Es können verschiedene Technologien genutzt werden. Der Gesetzentwurf sieht eine technologieoffene Gestaltung vor.

Bei Neubauten und Bestandsgebäuden können folgende Optionen gewählt werden:

  • Bei Neubauten werden auch Hybrid-Heizungen (z.B. Wärmepumpe mit Gas/Öl-Spitzenlastkessel) und Solarthermie zulässig sein, sofern dadurch allein oder in Kombination mit anderen Erfüllungsoptionen der Wärmebedarf des Gebäudes vollständig gedeckt wird.
  • Anschluss an ein Wärmenetz: Der Ausbau der Fernwärmenetze ist ein entscheidender Hebel für die Wärmewende, da verschiedene erneuerbare Wärmequellen gut miteinander kombiniert werden können. Der Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt die Anforderungen an erneuerbare Energien.
  • Einbau einer elektrischen Wärmepumpe: Die Wärmepumpe nutzt zum großen Teil kostenlose und erneuerbare Umweltwärme – und erfüllt somit ebenfalls die Anforderungen an erneuerbare Energien. Eine Dämmung des Gebäudes oder eine Flächenheizung sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.
  • Stromdirektheizung: In sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf können Stromheizungen genutzt werden. Bis 2035 soll der Strom in Deutschland vollständig erneuerbar sein.
  • Auch Gasheizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind, dürfen in Neubauten eingebaut werden. Erlaubt sind die H2-ready-Heizungen aber nur dann, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für ein lokales Wasserstoffnetz gibt. Das schützt die Verbraucher*innen vor Fehlinvestitionen. Außerdem müssen diese Heizungen schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.

Für Bestandsgebäude gibt es weitere Optionen zur Heizungsumstellung:

  • Eine Möglichkeit ist der Einbau einer Biomasseheizung, zum Beispiel einer Holz- oder Pelletheizung, wenn andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind.
  • Eine weitere Option ist der Einbau einer Gasheizung, die (zu mindestens 65%) erneuerbare Gase nutzt.
  • Falls eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, um die Heizlastspitzen im Winter zu decken, kann sie durch einen fossil betriebenen Wärmeerzeuger ergänzt werden, der nur an besonders kalten Tagen zur Unterstützung eingesetzt wird. Expertinnen und Experten sprechen hier von Hybridheizungen. Insbesondere in noch nicht gedämmten Mehrfamilienhäusern kann eine solche Hybridheizung eine gute Option sein, um nach der Sanierung den Einsatz eines fossilen Heizkessels zu vermeiden.
  • Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind, dürfen im Falle eines Heizungsdefektes weiterhin Gasheizungen einbauen und unbefristet betreiben. Nach einem Eigentümerwechsel sind innerhalb von 2 Jahren die 65%-Anforderungen einzuhalten.

Wer außer Deutschland stellt die Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien um?

Frankreich ist in Europa führend mit etwa 4,25 Millionen installierten Wärmepumpen. Norwegen deckt bereits rund 60 Prozent seines Wärmebedarfs mit Wärmepumpen, während es in Schweden und Finnland etwa 40 Prozent sind. Bis 2030 soll fast ein Drittel der Fernwärme in Dänemark durch Groß-Wärmepumpen erzeugt werden.

Der Wärmepumpenmarkt in Polen wuchs 2022 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 100 Prozent. Neben Deutschland unterstützen auch Österreich und die Tschechische Republik Privathaushalte bei der Umstellung auf nachhaltigere Anlagen wie Wärmepumpen. Außerhalb Europas wird ein starkes Wachstum des Marktes für Wärmepumpen erwartet, wie die Internationale Energieagentur (IEA) schätzt.

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